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Möchtest du als Nicht-Deutscher-Staatsangehöriger in Deutschland arbeiten, benötigst du ein Arbeitsvisum. Dieses zu erhalten, mag zunächst nach einem sehr komplizierten Prozess klingen, aber mit einem Verständnis der Anforderungen, des Prozesses und der benötigten Unterlagen kann dieser Schritt zu neuen beruflichen Möglichkeiten führen.

In diesem Beitrag erfährst du von uns alles, was du über das Arbeitsvisum Deutschland wissen musst. Du erhältst von uns einen umfassenden Einblick in die Arbeitsvisum-Deutschland-Bedingungen, von den verschiedenen Anforderungen für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige bis hin zu den Voraussetzungen für Akademiker und Fachkräfte. Außerdem erfährst du hier, wie du ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen kannst, welche Unterlagen du benötigst, wer Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hat und vieles mehr. Außerdem erfährst du auch noch, wie du mit TransferGo schnell und kostengünstig Geld aus dem Ausland nach Deutschland überweisen kannst und dir so deinen Umzug nach Deutschland in finanzieller Hinsicht vereinfachen kannst.

Deswegen benötigst du ein Arbeitsvisum für Deutschland

Deswegen benötigst du ein Arbeitsvisum für Deutschland

Ein Arbeitsvisum Typ D ist für visumspflichtige Ausländer eine grundlegende Voraussetzung, um in Deutschland legal arbeiten zu dürfen. Denn erst mit einem gültigen Arbeitsvisum für Deutschland kannst du nach deiner Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um langfristig in Deutschland bleiben zu dürfen. Denn nur mit einem Langzeitvisum, auch bekannt als nationales Visum, bist du berechtigt, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen. Das ganz normale Schengen-Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen erlaubt nicht die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Bürger dieser Länder benötigen ein Visum zum Arbeiten

Nicht jede ausländische Person benötigt, wenn sie in Deutschland arbeiten möchte, ein Arbeitsvisum. Die Anforderungen variieren abhängig von der Staatsangehörigkeit. Generell kann man zwar sagen, dass alle Bürger, die nicht aus der Europäischen Union stammen, ein Arbeitsvisum benötigen, aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Arbeitsvisum Deutschland für EU-Bürger: Ein Überblick

Als EU-Bürger benötigst du kein Arbeitsvisum, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen, denn als EU-Bürger hast du laut der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung das Recht, dir innerhalb der EU deinen Arbeitsplatz frei zu wählen, ohne dass ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Diese Verordnung ermöglicht EU-Bürgern in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union den gleichen Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten wie den Bürgern des betreffenden EU-Landes. Die Einreise nach Deutschland ist bereits möglich, wenn du noch aktiv auf der Arbeitssuche bist, sodass du noch vor Ort die Möglichkeit hast, nach einer Anstellung zu suchen. Hierfür besteht ein Zeitrahmen von 6 Monaten für die Arbeitssuche, es sei denn, du kannst nachweisen, dass du weiterhin aktiv auf der Suche nach einer Beschäftigung bist und Aussichten auf eine Anstellung bestehen. Diese uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, ohne ein Arbeitsvisum für Deutschland zu benötigen, gilt auch für Bürger der EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz).

Arbeitsvisum Deutschland Nicht-EU-Bürger: Was du wissen musst

In der Regel benötigen alle Ausländer, die nicht aus der EU stammen, bereits vor Einreise nach Deutschland ein gültiges Arbeitsvisum, um in Deutschland einer legalen Beschäftigung nachzugehen. Ist kein Arbeitsvisum vorhanden, kann vor Ort in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung für berufliche Zwecke beantragt werden.

Aber auch hierbei gibt es Ausnahmen. Denn Staatsangehörige aus Großbritannien, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und den USA dürfen ohne Arbeitsvisum nach Deutschland einreisen. Es ist ihnen nach Ankunft gestattet, eine Aufenthaltsgenehmigung für berufliche Zwecke bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

Wer Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hat

Wer Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hat

Der deutsche Arbeitsmarkt ist grundsätzlich offen für jeden, der über ausreichend Qualifikationen verfügt und gewillt ist, zu arbeiten. Wie bereits erwähnt, benötigen Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten sowie Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie einige Bürger aus spezifischen Drittländern, die ebenfalls oben aufgeführt sind, kein Arbeitsvisum und haben jederzeit Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Ausländer, die in Deutschland studiert haben, erhalten nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche und Absolventen einer Berufsausbildung in Deutschland haben 12 Monate nach Abschluss Zeit, sich eine feste Anstellung in Deutschland zu suchen, wenn die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation festgestellt wurde. Um sich in dieser Zeit den Lebensunterhalt zu sichern, ist jedoch auch die Aufnahme einer anderen Tätigkeit gestattet.

Arbeitsvisum Deutschland Bedingungen für die Beantragung

Die Arbeitsvisum Deutschland Voraussetzungen sind:

  • Deine Qualifikation muss entweder in Deutschland anerkannt sein oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Für reglementierte Berufe, wie im Gesundheitswesen, z.B. als Ärztin, ist eine besondere Berufsausübungserlaubnis erforderlich.
  • Dir muss ein konkretes Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers vorliegen, insbesondere eine qualifizierte Beschäftigung. Das bedeutet, dass die Tätigkeit in der Regel einen Schulabschluss oder eine entsprechende Ausbildung erfordert. Aushilfstätigkeiten genügen nicht.
  • Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die angestrebte Beschäftigung mit deiner Berufsqualifikation zusammenhängt, denn für reglementierte Berufe wird noch eine spezielle Berufsausübungserlaubnis benötigt.
  • Wenn du älter als 45 Jahre bist und zum ersten Mal zum Arbeiten nach Deutschland reisen möchtest, ist ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 48.180 € oder die Nachweise einer angemessenen Altersvorsorge erforderlich.

Voraussetzung Arbeitsvisum Deutschland für Akademiker und Fachkräfte

Voraussetzung Arbeitsvisum Deutschland für Akademiker und Fachkräfte

Seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 und der dazugehörigen Änderungen aus November 2023 hast du als Fachkraft mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in Deutschland mehr Möglichkeiten, einfach und schnell an dein Arbeitsvisum Deutschland zu kommen. Mittlerweile kannst du ohne Beschränkung auf Engpassberufe ein Visum oder einen Aufenthaltstitel für jede qualifizierte Tätigkeit erhalten. Die Gleichwertigkeit der Qualifikation und ein konkretes Arbeitsplatzangebot sind dafür erforderlich. Die Vorrangprüfung entfällt, aber Beschäftigungsbedingungen werden weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass alle Fachkräfte mit einer Berufs- oder akademischen Ausbildung Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung haben, sofern alle im vorherigen Kapitel genannten Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum erfüllt sind. Du kannst nun jede qualifizierte Tätigkeit im nicht reglementierten Bereich ausüben, unabhängig davon, ob deine Ausbildung und Beschäftigung miteinander in Zusammenhang stehen.

Möchtest du als Fachkraft einen reglementierten Beruf, z.B. im Gesundheitswesen in Deutschland, ausüben, muss deine Qualifikation dazu in Deutschland erst noch anerkannt werden.

Für Akademiker aus Drittstaaten gelten die Bestimmungen der “Blauen Karte EU”, wenn sie einen entsprechenden Arbeitsplatz und ein Jahresgehalt von mindestens 55.200 € brutto vorweisen können.

Die Blaue Karte EU: Eine Erklärung

Die “Blaue Karte EU” dient als Nachweis für den legalen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Sie bietet Personen mit akademischer oder äquivalenter Qualifikation die Möglichkeit, eine Angestelltentätigkeit aufzunehmen und erleichtert ihren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dieser befristete Aufenthaltstitel wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen für bis zu vier Jahre ausgestellt. Falls das Arbeitsverhältnis weniger als vier Jahre dauert, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Beschäftigungsverhältnis plus drei Monate ausgestellt.

Die Bedeutung der Vorrangprüfung

Die Bedeutung der Vorrangprüfung

Die Zustimmung der Arbeitsagentur zur Arbeitsaufnahme, auch bekannt als Vorrangprüfung, beinhaltet die Überprüfung von drei Kriterien: die potenziellen Auswirkungen der Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt, die Verfügbarkeit bevorrechtigter Bewerber und die spezifischen Arbeitsbedingungen.

Im Zuge der Vorrangprüfung wird sichergestellt, dass die Besetzung einer Stelle mit einem ausländischen Bewerber keine negativen Folgen für den Arbeitsmarkt hat und dass bevorrechtigte Arbeitnehmer, darunter deutsche Staatsangehörige, EU- oder EWR-Bürger sowie andere bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer, nicht für die zu besetzende Position zur Verfügung stehen.

Arbeitsvisum Deutschland beantragen: So geht’s

Erfüllst du die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum Deutschland musst du dieses grundsätzlich bereits vor der Einreise bei deiner zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Vereinbare dazu rechtzeitig einen Termin dort, um den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag samt aller erforderlichen Dokumente einzureichen. Vorzulegen sind umfassende Unterlagen zu deiner Qualifikation und geplanten Tätigkeit sowie weitere Dokumente, auf die wir noch eingehen.

Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist nur möglich, wenn du zuvor ein Arbeitsvisum für Deutschland genehmigt bekommen hast.

Die Kosten eines Arbeitsvisums für Deutschland

Die Gebühr für alle nationalen Visa-Arten, die einen längeren Aufenthalt ermöglichen, beträgt 75 €. Diese können üblicherweise in deiner lokalen Währung bei deiner deutschen Ausländervertretung bezahlt werden. Zusätzlich kannst du das Visum mühelos und kostengünstig ohne hohe Überweisungsgebühren von einem ausländischen Konto auf ein deutsches Konto mit TransferGo überweisen. TransferGo ist die schnelle und kostengünstige Alternative für Onlineüberweisungen, besonders wenn du noch kein deutsches Konto besitzt. Du musst dich nur registrieren und los gehts! Zudem erleichtert TransferGo dem Umzug ins neue Zuhause gleich doppelt! Lade zwei deiner Freunde ein, erhältst du als Dankeschön 70 €!

Arbeitsvisum Deutschland Unterlagen: Dies benötigst du

Für die Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland benötigst du folgende Unterlagen:

  • Deinen gültigen Reisepass
  • Biometrische Passbilder (gemäß den ICAO-Visa-Foto-Richtlinien)
  • Das Antragsformular, um das Arbeitsvisum Deutschland zu beantragen
  • Eine Erklärung zum Arbeitsverhältnis/Beschäftigungsverhältnis, welches von deinem Arbeitgeber ausgefüllt werden muss (erhältlich auf der Webseite des Bundesamtes für Arbeit)
  • Deinen Arbeitsvertrag (mit Angaben zur Position, Vertragsdauer, Gehalt)
  • Eine Meldebescheinigung
  • Den Mietvertrag deiner Wohnung (inkl. Wohnsitzbestätigungsschreiben deines Vermieters)
  • Eine beglaubigte Kopie deines Universitäts- oder Hochschuldiploms
  • Nachweis deiner Krankenversicherung
  • Deinen Lebenslauf
  • Aktuelle Kontoauszüge
  • Ein Motivationsschreiben (umfasst Bewerbungsgrund und geplante Tätigkeit)
  • Zusätzliche Dokumente können von der Behörde angefragt werden

FAQ: Arbeitsvisum Deutschland

Wie lange dauert es, ein Visum für Deutschland zu bekommen?

Gewöhnlich benötigen die Auslandsvertretungen bis zu 14 Arbeitstage, um über den Antrag für ein Arbeitsvisum nach Deutschland zu entscheiden.

Wie bekomme ich ein Arbeitsvisum in Deutschland?

Um ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen, benötigst du zuerst ein Stellenangebot. Anschließend ermittelst du den Antragsort, sammelst alle benötigten Dokumente und vereinbarst einen Interviewtermin. Vor dem Interview bezahlst du die Visagebühr. Im Interview präsentierst du deine Pläne und wartest anschließend auf deine Zusage. Die Bearbeitungszeit je Antrag variiert.

Was sind die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum Deutschland?

Die Arbeitsvisum für Deutschland Voraussetzungen sind relativ einfach. Du verfügst über ein Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers und deine Qualifikation ist auf dem Niveau eines deutschen Bildungsabschlusses anerkannt. Deine Fähigkeiten und Kompetenzen sind in Deutschland anerkannt und entsprechen den Standards.

Über den Autor

Dennis Boehm

Dennis blickt auf viele Jahre im FinTech und SEO-Bereich zurück. Mit einem Master of Business Administration von der University of Northampton und einer beeindruckenden Palette an Zertifizierungen im Bereich Online Marketing, SEO und Management, hat sich Dennis als Experte in Content Marketing und Suchmaschinenoptimierung etabliert. Bei TransferGo kümmert er sich um den deutschsprachigen Markt und treibt die Content-Strategie sowie die SEO-Aktivitäten voran.

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