Familiennachzug nach Deutschland
Wie funktioniert das mit dem Familiennachzug nach Deutschland eigentlich? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, die es funktioniert und worauf es zu achten gilt.
Wann eine Familienzusammenführung stattfinden kann
Der Familiennachzug zu deutschen Antrag ist ein Verfahren, das dir und deiner Familie die Möglichkeit gibt, in Deutschland zusammenzuleben und dadurch eine bessere Zukunft zu sichern. Der deutsche Staat, obwohl bürokratisch sehr streng, hat milde Bedingungen für die Familienzusammenführung, da er sehr sozial eingestellt ist.
Nach dem Familienzusammenführungsgesetz in Deutschland hat jeder EU-Bürger, der arbeitet und eine eingetragene Ehefrau und Kinder (wenn es sich um NICHT-EU-Bürger handelt) an derselben Adresse in Deutschland hat, durch das Familienzusammenführungsgesetz das Recht dazu.
Dein NICHT-EU-Partner und die Kinder erhalten eine unbefristete Arbeitserlaubnis durch die deutsche Ausländerbehörde und ein Aufenthaltsrecht von 5 Jahren, das später verlängert wird.
Bei einem EU-Partner entfällt der Weg über die deutschen Konsulate in den Heimatländern. Für beide Nicht-EU-Partner, die ihre Familie nachholen wollen, muss dies über die deutschen Konsulate in ihren Heimatländern geschehen.
Ein Nicht-EU-Bürger kann einen ähnlichen Status wie ein EU-Bürger haben, wenn er eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hat.
Wenn du oder dein Ehepartner also eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten habt, habt ihr das Recht, die Familienzusammenführung zu beantragen.
Die Familienzusammenführung gilt für Ehegatten, Kinder und Familiennachzugs Eltern nach Deutschland, die das Sorgerecht für sie haben. Es ist auch möglich, ein Visum zur Familienzusammenführung mit deinem zukünftigen Ehepartner zu beantragen, wenn ihr die Absicht habt zu heiraten.
Familiennachzug zu deutschen Antrag vorbereiten
Der erste Schritt bei der Vorbereitung des Antrags ist die Prüfung der Voraussetzungen, die du für die Beantragung erfüllen musst.
Was sind die Bedingungen für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung?
Die Bedingungen für Ehemann/-frau
- Beide Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Ihr müsst eine zivile Ehe führen, d.h. ihr müsst eine Heiratsurkunde haben.
- Die Person, die den Ehepartner begleitet, muss mindestens ein A1-Niveau in Deutsch haben, d.h. sie muss in der Lage sein, grundlegende Dinge zu verstehen.
- Die Botschaft kann auch einen Nachweis über die finanziellen Verhältnisse verlangen, meist in Form der letzten 3 Gehaltsabrechnungen, (die Person, die nachzieht, muss über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, bzw. der Partner muss über ein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt verfügen).
- Sowie einen Vertrag für eine gemietete Wohnung als Nachweis, dass die Quadratmeterzahl der Wohnung oder des Hauses ausreichend ist.
Nach dem Beitritt der Familie hat die Person, die beigetreten ist, das Recht, eine Arbeit aufzunehmen oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Die Bedingungen für minderjährige Kinder
Wenn das Kind unter 16 Jahre alt ist, hat es das Recht, zu seinen Eltern zu ziehen, um mit ihnen zusammenzukommen.
Wenn das Kind über 16 Jahre alt ist, kann es mit seiner Familie zusammengeführt werden, wenn:
- er/sie nicht mehr als 3 Monate nach den Eltern nachzieht
- wenn es Deutsch auf dem Niveau C1 bestanden hat
Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird, erhält es automatisch eine Aufenthaltserlaubnis, die sich nach dem Aufenthaltsberechtigten richtet.
Die Bedingungen für Eltern und andere Familienangehörige
In Ausnahmefällen haben auch andere Familienangehörige ein Recht auf Zuwanderung nach Deutschland. Dies ist der Fall bei Personen, die Vormund einer Person sind, die sich in Deutschland aufhält.
Dauerhaft niedergelassene Personen haben das Recht auf Familienzusammenführung, ohne dass ihre Familienangehörigen die deutsche Sprache beherrschen müssen.
Verfahren zur Erteilung von Visa zur Familienzusammenführung
Zunächst musst du einen Termin für den Familiennachzug zum deutschen Antrag vereinbaren.
Danach stellst du alle erforderlichen Unterlagen zusammen, so der Informant auf der Website der deutschen Botschaft. Du druckst das Informationsblatt aus, unterschreibst es und nimmst es mit.
Wenn du ein Ehepartner bist, bringst du mit:
- 2 Visumantragsformulare
- Reisepass und zwei Kopien aller Seiten. Mindestens zwei Seiten sollten leer sein und der Reisepass muss noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein
- 3 Fotos für den biometrischen Reisepass
- Bescheinigung aus dem Eheregister, ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt. Zusätzlich führst du 2 weitere Kopien mit
- Bescheinigung über mindestens A1-Kenntnisse der deutschen Sprache
- Wenn der Ehegatte, zu dem du nachziehst, keinen festen Wohnsitz hat, muss er nachweisen, dass du nicht unterhaltsberechtigt bist (du legst eine Gehaltsabrechnung, Steuererklärungen usw. vor) mit zwei Kopien
- Reisepass und zwei Kopien des Ehepartners, zu dem du ziehen wirst
- Aufenthaltserlaubnis und zwei Bescheinigungen des Ehepartners, dem du nachziehst
- Eine Gebühr von 75 Euro
- Eine für drei Monate nach der Einreise nach Deutschland gültige Krankenversicherung
Für andere Kategorien siehe den entsprechenden Informanten auf der Website der Botschaft.
Es ist wichtig, dass du das Informationsblatt ausdruckst, unterschreibst und mitnimmst.
Sammle ALLE für dich aufgelisteten Dokumente und lasse sie von einem deutschen Übersetzer übersetzen, beglaubigen und mit je 2 weiteren Kopien versehen. Bezahle die Gebühr (75 Euro für einen Ehegatten, 75 Euro für eine Ehe, 40 Euro für ein Kind) und komme zum Termin.
Wenn die Unterlagen unvollständig sind, wird dein Visum abgelehnt.
Antragstellung – Vollmacht bei minderjährigen Antragsteller/-innen
Ist die Person minderjährig, gelten ihre Eltern als bevollmächtigt, den Antrag in ihrem Namen zu stellen.
Minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig, sie stehen noch unter der Verantwortung ihrer Eltern. Daher holen sie für verschiedene Tätigkeiten die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten ein.
Eine Zustimmungserklärung bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung kann schnell und effektiv erstellt werden. Sie ist dann gegenüber dem Dritten (oder den Dritten) wirksam und erlaubt dem Minderjährigen die Teilnahme an der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Der Familiennachzug zu deutschen Antrag ist ein Verfahren, das MINDESTENS 3 Monate dauert und auf das du dich gut vorbereiten und mit Geduld wappnen musst. Es ist ein Verfahren, das in der Botschaft durchgeführt wird. Personen aus Nicht-EU-Ländern sollten im Voraus wissen, wie sie nach dem regulären Verfahren nach Deutschland kommen können.
Familienzusammenführung bei Ehegatten von Nicht-EU-Bürgern
Wenn du mit einer Person verheiratet bist, die keine EU-Dokumente besitzt, ist der Weg zur Familienzusammenführung etwas länger, aber lass dich nicht entmutigen, denn Deutschland ist ein Wohlfahrtsstaat und tut viel für das Wohl seiner Bürger.
Wenn du mit einem Ehepartner verheiratet bist, der bereits in Deutschland lebt und die EU-Staatsbürgerschaft besitzt, ist das Verfahren der Familienzusammenführung etwas einfacher.
Erforderliche Sprachnachweise
Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung sind mindestens A1 Deutsch. Die Sprachkenntnisse werden durch die Vorlage eines Sprachnachweises nachgewiesen.
Einverständniserklärung bei minderjährigen Antragstellern
Wenn der Antragsteller minderjährig ist, muss eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. Beide Elternteile müssen gleichzeitig unterschreiben und eine Kopie ihres Personalausweises vorlegen, wenn sie das Sorgerecht haben.
Kinder müssen den Antrag im Beisein von mindestens einem Elternteil stellen. Leben die Eltern nicht gemeinsam in Deutschland, muss der Elternteil, der im Heimatland verbleibt, seine Zustimmung zum Umzug des Kindes nach Deutschland geben. Diese Zustimmung muss notariell beglaubigt, mit einem Apostille-Stempel versehen und ins Deutsche übersetzt sein.
Gebühren
Die Gebühr für den Familiennachzug zum deutschen Antrag in Deutschland beträgt derzeit 37,50 € für Kinder unter 18 Jahren und 75€ für Erwachsene.
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Identitäts-/Urkundenüberprüfung
Die zu prüfenden Dokumente müssen in deutscher Sprache ausgestellt sein. Sie müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Nur die Passseite mit den persönlichen Daten muss nicht ins Deutsche übersetzt werden.
Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, werden im Original und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa drei Monate, in Einzelfällen kann es auch länger dauern.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Wenn der Antrag wegen unvollständiger Unterlagen abgelehnt wird, erhältst du eine Frist, innerhalb derer du die vollständigen Unterlagen einreichen musst. Wenn deine Unterlagen jedoch vollständig und gültig sind, aber aus irgendeinem Grund abgelehnt wurden, hast du das Recht auf einen neuen Antrag. Dies wird aber wahrscheinlich nichts an deiner Situation ändern, da sich die Botschaft weiterhin an den Ergebnissen des vorherigen Antrags orientiert. In diesem Fall hast du das Recht, zu klagen.
Für eine erneute Bewerbung wird eine neue Gebühr erhoben.
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