AWV Meldepflicht
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AWV-Meldepflicht für Auslandsüberweisungen

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Auslandsüberweisungen sind heutzutage so günstig, wie sie noch nie zuvor waren. Dies ist auch eine nützliche Entwicklung, da die Welt immer näher aneinander rückt und wir spätestens seit Internetzeiten in einem globalen Dorf leben. Menschen wandern aus ihren Ursprungsländern in andere Länder aus und beginnen dort oft ein neues Leben ohne diejenigen zu vergessen, die sie in ihrem Heimatland zurückgelassen haben. Und für manche gibt es eine AWV-Meldepflicht.

Da Auslandsüberweisungen früher sehr teuer waren, musste man es sich zwei- oder dreimal überlegen, ob man Geld in die Heimat senden kann. Mit innovativen Anbietern, wie TransferGo, kosten Auslandsüberweisungen allerdings nur noch wenige Euro und sind für jeden erschwinglich.

Dies birgt direkt neben den ganzen Vorteilen allerdings auch eine Reihe von Nachteilen in sich. Schließlich möchte der Staat – also wir alle – vermeiden, dass Geld ins Ausland überwiesen wird, um damit kriminelle Vereinigungen zu unterstützen, illegales Geld reinzuwaschen oder Steuern zu hinterziehen.

Aus diesem Grund sind Auslandsüberweisungen, die den Betrag in Höhe von 12.500 Euro überschreiten meldepflichtig. Werfen wir in diesem Artikel also einmal einen Blick darauf, was das eigentlich bedeutet, warum es gemacht wird und wann und wie du es machen kannst.

AWV-Meldepflicht

AWV-Meldepflicht
AWV-Meldepflicht

AWV-Meldepflicht steht für „Außenwirtschaftsverkehr-Meldepflicht“. Keine Sorge, du brauchst nicht jede Auslandsüberweisungen die Bundesbank melden. Wie bereits oben erwähnt, muss man erst dann eine Auslandsüberweisung melden, wenn diese den Wert von 12.500 Euro überschreitet.

Die Meldepflicht gilt sowohl für Privatpersonen, die Geld ins Ausland schicken, als auch für Unternehmen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Auslandsüberweisung meldepflichtig ist, steht die auch die Hotline der Bundesbank zur Verfügung, wurden Zweifel stets eine kompetente Fachperson erreichen kannst, die dir die entsprechende Auskunft erteilt.

Warum es die Meldepflicht für Auslandsüberweisungen gibt

Mit Geld kann man viel Gutes tun. Allerdings eben auch weniger Gutes. Aus diesen Gründen sind prinzipiell alle Banken stets dazu angehalten, nach verdächtigen Transaktionen im Geldverkehr Ausschau zu halten. Dies gilt sowohl für Inlandsüberweisungen, als auch für Auslandsüberweisungen. Aber warum muss das überhaupt sein?

Es gibt drei Gründe, weswegen der Staat Informationen über den Geldverkehr und verdächtige Transaktionen haben möchte. Werfen wir folgenden einmal ein Blick darauf.

Geldwäsche

Geldwäsche bezeichnet die Aktivität, bei der Geld, das aus illegalen Quellen kommt, reingewaschen werden soll. Nehmen wir also an, jemand nimmt Geld durch den illegalen Drogenhandel oder Schwarzarbeit ein. Würde diese Person nun mit ihrem Millionen Euro in einem neuen Sportwagen durch die Gegend fahren und in einer teuren Villa leben, so würde früher oder später das Finanzamt auf diesen Lebenswandel aufmerksam werden.

Würden nun also Ermittlungen aufgenommen, woher das Geld denn eigentlich kommt, so sehr es für diese Person sehr schlecht aus. Schließlich müsste sie früher oder später zugeben, dass das Geld aus illegalen Quellen stammt. Daher versuchen Kriminelle ihr Geld irgendwie reinzuwaschen und damit legitim werden zu lassen.

Dies geht durch Scheinunternehmen, die vermeintlich einer echten Tätigkeit nachgehen, aber eigentlich hauptsächlich dazu dienen, dass illegal eingenommene Geld zu versteuern und es so aussehen zu lassen, als ob es sich um Geschäftseinnahmen aus einem redlichen Geschäft handelt.

Würde nun also jemand in einer teuren Villa leben und das Finanzamt oder eine andere Ermittlungsbehörde nachfragen woher das Geld stammt, so könnte diese Person auf Ihr Unternehmen weisen und sagen, dass es sich um Geschäftseinnahmen, die komplett versteuert worden sind, handelt.

Gerade auch Auslandsüberweisungen sind hier ein beliebtes Mittel, um Einnahmen zu verschleiern. So könnte man das Geld einfach über mehrere Konten durch ausländische Länder senden und anschließend wieder zurück. Und schon hätte man statt illegaler Einnahmen, Überweisungen aus undurchsichtigen Auslandsgeschäften.

Da es aber nicht im Sinne der Gesellschaft ist, dass Kriminelle von ihren Tätigkeiten profitieren, schaut der Staat und die Banken genau hin. Eine Meldung, dass man mehr als 12.500€ überweist, heißt noch nicht, dass man auch Geldwäsche betreibt. Sie macht es aber kriminellen Strukturen schwerer, derartige Verschleierungstechniken anzuwenden. Und daher gibt es die AWV-Meldepflicht.

Terrorismusbekämpfung

Auch die Bekämpfung von Terrorismus und das Einhalten von Sanktionen sind Teil derartiger Überprüfungen des Finanzverkehrs. Niemand möchte, dass Geld in die Hände von Terroristen oder sanktionierten Personen landet. Schließlich kann es so sehr destruktiv verwendet werden.

Um also die Finanzierung von Terroristennetzwerken im Ausland zu erschweren und hoffentlich sogar ganz unmöglich zu machen, werden Transaktionen bei den meisten Banken automatisch daraufhin überprüft, ob der Sender oder Empfänger des Geldes auf einer Sanktionsliste steht oder zu einer terroristischen Vereinigung gehört.

Gerade größere Beträge können einen großen Unterschied bei der Finanzierung von Terrorismus machen. Es ist daher wichtig, zu wissen, wenn große Beträge ins Ausland versendet werden. Auch hier ist man natürlich nicht automatisch verdächtig. Das Mittel der Meldung dient er dazu, mögliche Muster zu erkennen und darüber im bilde zu sein, wenn große Summen den Eigentümer wechseln.

Steuerhinterziehung

Ganz ähnlich wie bei der Geldwäsche gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen Auslandsüberweisungen zur Steuerhinterziehung verwendet worden sind. Der Gedanke dahinter ist, dass sich der Steuerhinterziehende ein Bankkonto im fernen Ausland öffnet und anschließend Geld auf dieses transferiert, wo es vor dem Zugriff der deutschen Behörden relativ sicher ist.

Daher sollen Transaktionen, die den Schwellenwert von 12.500€ überschreiten, im Rahmen der AWV-Meldepflicht an die Bundesbank gemeldet werden. Allein dieser Meldung reicht in vielen Fällen schon aus, um derartige Strategien zur Steuervermeidung zu unterbinden.

So kommst du deiner AWV Meldepflicht nach

Was es bei der Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen zu beachten gilt

Zunächst muss du prüfen, ob überhaupt eine AWV-Meldepflicht besteht:

  • Sie gilt für Zahlungen ab 12.500 Euro oder dessen Gegenwert
  • Sie betrifft Überweisungen ins Nicht-EU-Ausland oder von dort
  • Beachte auch Ausnahmen (z.B. bestimmte Warenlieferungen)

Sofern eine AWV Meldepflicht besteht, sammle die nötigen Informationen:

  • Zahlungsempfänger/-sender
  • Überweisungsbetrag und Währung
  • Verwendungszweck
  • Datum der Transaktion

Wähle nun deinen bevorzugten Weg zur Erfüllung der AWV-Meldepflicht:

  • Online über das AMS-Portal der Bundesbank (empfohlen)
  • Alternativ: Papierformulare

Sofern du dich für eine Online-Meldung entscheidest:

  • Registriere dich im AMS-Portal
  • Logge dich ein
  • Wähle „Neue Meldung erstellen“
  • Fülle alle Felder sorgfältig aus

Und falls du die Papiermeldung lieber hast:

  • Lade das Z4-Formular von der Bundesbank-Website
  • Fülle es vollständig aus
  • Sende es per Post an die angegebene Adresse
  • Beachte die Frist und melde spätestens am 7. Kalendertag des Folgemonats
  • Setze dir Erinnerungen, um pünktlich zu sein

Dokumentiere deine Meldung, um auf der sicheren Seite zu sein:

  • Bewahre Kopien deiner Meldungen auf
  • Notiere Bestätigungsnummern bei Online-Meldungen

Bei Unsicherheiten kannst du jederzeit die Bundesbank für Hilfe und zur Beantwortung von Fragen kontaktieren.

Und denke daran, dass es immer sein kann, dass sich mögliche Änderungen der Vorschriften zur AWV-Meldepflicht ergeben. Bleibe also darüber informiert, wenn du häufiger höhere Beträge ins Ausland sendest. Auch hier ist die Bundesbank die richtige Ansprechpartnerin.

Die Kontaktdaten der Bundesbank

Die Bundesbank kannst du bei Fragen zur AWV-Meldepflicht auf unterschiedlichen Kanälen kontaktieren. Hier sind die wichtigsten:

  • Telefon: 069 9566-0
  • Fax: 069 9566-3077
  • E-Mail: [email protected]
  • Postalisch: Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main
  • Postfach: 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main

Häufige Fragen zur AWV Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen

Ab welchem Betrag muss ich eine Überweisung ins Ausland melden?

Die AWV Meldepflicht greift bei Zahlungen ab 12.500 Euro oder dem Gegenwert in Fremdwährung. Kleinere Beträge musst du nicht anzeigen.

Wo kann ich die Meldung vornehmen?

Meldungen kannst du bequem online über das AMS-Portal der Bundesbank einreichen. Alternativ gibt es auch Papierformulare.

Bis wann muss die Meldung erfolgen?

Achte darauf, die Meldung spätestens am siebten Kalendertag des Folgemonats einzureichen. Verspätete Meldungen können Bußgelder nach sich ziehen.

Welche Informationen werden für die Meldung benötigt?

Du solltest Angaben zum Zahlungsempfänger, Verwendungszweck und natürlich dem überwiesenen Betrag bereithalten. Je genauer, desto besser.

Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

Ja, die gibt es. Zum Beispiel müssen Zahlungen innerhalb der EU nicht gemeldet werden. Auch bestimmte Warenlieferungen sind ausgenommen. Sofern du aber beispielsweise Geld in die Türkei überweist oder in ein anderes Land, dass nicht zur EU gehört, musst du deiner AWV-Meldepflicht nachkommen.

Was passiert, wenn ich eine Meldung versäume?

Unterlassene Meldungen können teuer werden. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Es lohnt sich also, die Fristen im Blick zu behalten.

Muss ich auch eingehende Zahlungen aus dem Ausland melden?

Ja, die Meldepflicht gilt in beide Richtungen. Sowohl ausgehende als auch eingehende Zahlungen ab dem Schwellenwert sind meldepflichtig.

Wer ist für die Meldung verantwortlich – ich oder meine Bank?

Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Kontoinhaber. Ihre Bank wird Sie zwar möglicherweise erinnern, aber melden müssen Sie selbst.

Über den Autor

Dennis Boehm

Dennis blickt auf viele Jahre im FinTech und SEO-Bereich zurück. Mit einem Master of Business Administration von der University of Northampton und einer beeindruckenden Palette an Zertifizierungen im Bereich Online Marketing, SEO und Management, hat sich Dennis als Experte in Content Marketing und Suchmaschinenoptimierung etabliert. Bei TransferGo kümmert er sich um den deutschsprachigen Markt und treibt die Content-Strategie sowie die SEO-Aktivitäten voran.

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